Dirk Müller          Wirtschaftsberatung und Finanzmakler in Hamm

Erstinformatlonspflicht

Erstinformation

Gesetzliche Informationspflicht gemäß § 11 VersVermV und § 12 FinVermV:

Name: Dirk Müller

Anschrift: Knappenstr. 22, 59071 Hamm

Kontaktdaten: Tel 02381/496136, Fax 02381/496137, E-Mail: info@dm-finanzmakler-hamm.de

Oualifikation: Kaufmännische und juristische Ausbildung, Akademie ParmaAssec und ÄrzteAssec, Finanzanlagenfachmann (Investment), stetige Weiterbildung

Erlaubnis: zugelassener Ver­sicherungs­makler gemäß §34 d GewO und geprüfter Finanzanlagenfachmann (Investment) gemäß § 34 f Abs.1, Nr.1 GewO.

Behörde: Industrie-und Handelskammer(IHK)  zu Dortmund, Märkische Str. 120, 44141 Dortmund (Erlaunis-/Registrierungsbehörde)

Registernummern: D-PMSZ-MBZJ0-68  (Ver­sicherungs­makler),  D-F-118-ZZVK-86 (Finanzanlagen)

Statusbezogene Vermittlertypen:

Strukturvertrieb: Der "oben" stehende Vertriebler verdient am "unten" stehenden Vertriebler mit. (u.a.OVB, DVAG, MLP, AWD). Finger weg!

Versicherungsvertreter: Dieser ist exkusiv nur für ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men tätig und erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse dieses einen Unternehmens.  Der Vertreter erhält hierfür eine Provision. Der Kunde kann nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den für sich günstigsten und besten Vertrag frei zu wählen.

Mehrfachagent: Dieser ist für mehrere Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men tätig und erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherers. Er erhält hierfür eine Abschluss- und Betreuungsprovision.

Bank-/Sparkassenberater: Diese  sind in der Regel bei einer Bank fest angestellt. Sie bekommen ein laufendes Gehalt sowie erfolgsbezogene Zahlungen/Boni, die häufig an den Verkauf bestimmter Produkte gebunden sind.

Ver­sicherungs­makler:  Er ist dem Kunden und nicht dem Versicherer gegenüber verpflichtet. Dieser darf nicht an bestimmte Versicherer gebunden sein, vertritt die Interessen der Kunden und wird in aller Regel im Rahmen eines Maklervertrages tätig. Er berät die Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige massgeschneiderte Lösungen für den Mandanten. Die Bezahlung erfolgt in Form einer Courtage, die Teil der Versicherungsprämie ist . Alternativ kann eine verbindliche Honorarvereinbarung für besondere Tarife/Produkte getroffen werden.

Finanzmakler:  Dieser arbeitet genauso wie der Ver­sicherungs­makler mit der Erweiterung der Finanzanlagenberatung.  Hier besteht auch die Möglichkeit der Honorarvermittlung (ähnlich der Honorarberatung), wobei dann Gebühren pro Stunde von 60-100 €/Std. anfallen.

Honorarberater:  Die Bezahlung der Beratung u.a. besonderer Tarife/Produkte erfolgt nach Stundenaufkommen.

Warum sollte ich und nicht eine Bank oder Versicherung Ihr Partner  in Finanzfragen sein? Weil  drei unabdingbare Kriterien erfüllt werden sollten:

  • Qualifiktion des Beraters
  • Unabhängige Beratung
  • Weitreichende nachvollziehbare Informationen, die Ihnen einen Mehrwert bieten

Wie funktioniert die Finanzhilfen?

  • Kennenlernen und Analyse der Ist-Situation
  • Defintion der Wünsche und Ziele
  • Hierauf abgestelltes Erstellen eines maßgeschneiderten Konzepts

Qualitätsgarantie:  (auch hier drei Punkte)

  • mehr Zeit!
  • mehr Geld!
  • mehr Sicherheit!

(vgl. bitte hierzu auch die Startseite und unter Philosophie, die Vorgehensweise)

 Beachten Sie bitte auch die ab 25.05.2018 neuen gültigen Regeln zum Datenschutz. Seien Sie sicher, ihre Daten werden von mir mit der größten Sorgfalt beachtet.  Auch ich gehe mit meinen persönlichen Daten vorsichtig um.