Dirk Müller Wirtschaftsberatung und Finanzmakler in Hamm
Gesetzliche Informationspflicht gemäß § 11 VersVermV und § 12 FinVermV:
Name: Dirk Müller
Anschrift: Knappenstr. 22, 59071 Hamm
Kontaktdaten: Tel 02381/496136, Fax 02381/496137, E-Mail: info@dm-finanzmakler-hamm.de
Oualifikation: Kaufmännische und juristische Ausbildung, Akademie ParmaAssec und ÄrzteAssec, Finanzanlagenfachmann (Investment), stetige Weiterbildung
Erlaubnis: zugelassener Versicherungsmakler gemäß §34 d GewO und geprüfter Finanzanlagenfachmann (Investment) gemäß § 34 f Abs.1, Nr.1 GewO.
Behörde: Industrie-und Handelskammer(IHK) zu Dortmund, Märkische Str. 120, 44141 Dortmund (Erlaunis-/Registrierungsbehörde)
Registernummern: D-PMSZ-MBZJ0-68 (Versicherungsmakler), D-F-118-ZZVK-86 (Finanzanlagen)
Statusbezogene Vermittlertypen:
Strukturvertrieb: Der "oben" stehende Vertriebler verdient am "unten" stehenden Vertriebler mit. (u.a.OVB, DVAG, MLP, AWD). Finger weg!
Versicherungsvertreter: Dieser ist exkusiv nur für ein Versicherungsunternehmen tätig und erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse dieses einen Unternehmens. Der Vertreter erhält hierfür eine Provision. Der Kunde kann nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den für sich günstigsten und besten Vertrag frei zu wählen.
Mehrfachagent: Dieser ist für mehrere Versicherungsunternehmen tätig und erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherers. Er erhält hierfür eine Abschluss- und Betreuungsprovision.
Bank-/Sparkassenberater: Diese sind in der Regel bei einer Bank fest angestellt. Sie bekommen ein laufendes Gehalt sowie erfolgsbezogene Zahlungen/Boni, die häufig an den Verkauf bestimmter Produkte gebunden sind.
Versicherungsmakler: Er ist dem Kunden und nicht dem Versicherer gegenüber verpflichtet. Dieser darf nicht an bestimmte Versicherer gebunden sein, vertritt die Interessen der Kunden und wird in aller Regel im Rahmen eines Maklervertrages tätig. Er berät die Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige massgeschneiderte Lösungen für den Mandanten. Die Bezahlung erfolgt in Form einer Courtage, die Teil der Versicherungsprämie ist . Alternativ kann eine verbindliche Honorarvereinbarung für besondere Tarife/Produkte getroffen werden.
Finanzmakler: Dieser arbeitet genauso wie der Versicherungsmakler mit der Erweiterung der Finanzanlagenberatung. Hier besteht auch die Möglichkeit der Honorarvermittlung (ähnlich der Honorarberatung), wobei dann Gebühren pro Stunde von 60-100 €/Std. anfallen.
Honorarberater: Die Bezahlung der Beratung u.a. besonderer Tarife/Produkte erfolgt nach Stundenaufkommen.
Warum sollte ich und nicht eine Bank oder Versicherung Ihr Partner in Finanzfragen sein? Weil drei unabdingbare Kriterien erfüllt werden sollten:
Wie funktioniert die Finanzhilfen?
Qualitätsgarantie: (auch hier drei Punkte)
(vgl. bitte hierzu auch die Startseite und unter Philosophie, die Vorgehensweise)
Beachten Sie bitte auch die ab 25.05.2018 neuen gültigen Regeln zum Datenschutz. Seien Sie sicher, ihre Daten werden von mir mit der größten Sorgfalt beachtet. Auch ich gehe mit meinen persönlichen Daten vorsichtig um.