Dirk Müller Wirtschaftsberatung und Finanzmakler in Hamm
Ein neues Gerichtsurteil regelt nun den Widerruf und die Rückabwicklung von Lebensversicherungen, die mit unzureichender Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurden. Daher ist es jetzt möglich, auch nach Jahren alte Verträge unter bestimmten Voraussetzungen im Nachhinein noch zu widerrufen. Dies gilt auch für bereits gekündigte Verträge.