Dirk Müller Wirtschaftsberatung und Finanzmakler in Hamm
Wer die starren Regeln des gesetzlichen Erbrechts für die eigene Vermögensnachfolge außer Kraft setzen möchte oder wenn größere Werte auf dem Spiel stehen und die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens geregelt werden muss, sollten Sie ein Testament verfassen oder einen Erbvertrag schließen. Gegebenenfalls kann sich auch ein Anspruch auf den Pflichteil ergeben.
Tipp: Lassen Sie sich von einem Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten. Auf Wunsch setzt der Notar das Testament auch für Sie auf. Bei Fragen zur Erbschaftsteuer hilft Ihr Steuerberater.
Der gesetzliche Pflichtteil hat den Zweck, den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass zu sichern.
Hat der Erblasser zum Beispiel durch Testament bestimmt, dass die gesetzlichen Erben vom Erbe ausgeschlossen werden, können die gesetzlichen Erben einen Pflichtteil einfordern. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ein sofort fälliger Geldanspruch. Die Pflichtteilsberechtigten haben gegen den oder die testamentarisch eingesetzten Erben einen sofortigen Anspruch auf diese Zahlung.